Untersuchungen und Anhörungen
Untersuchungen
Die Kanzlei ELAGE bringt ihr Fachwissen in Bezug auf sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung im Rahmen von ausgelagerten internen Untersuchnungen ein.
Wir handeln zeitnah und folgen einem Protokoll, das sowohl die Vorgaben der betroffenen Unternehmen als auch die Berufsethik der Anwälte respektiert.
Wir werden in Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften auf Antrag der Personalverantwortlichen, des Ethikausschusses oder des ASR tätig, um angebliche Belästigungsvorfälle zu untersuchen.
Die Untersuchung basiert auf schriftlichen Unterlagen, Bildern, Gesprächen und Ortsbesichtigungen.
Wir führen Gespräche mit dem/der mutmaßlichen Opfer, dem/der Beschuldigten und Zeugen und erstellen ein Protokoll zur Beweissicherung. Am Ende der Untersuchung legen wir einen Bericht vor, der es den Auftraggebern ermöglicht die ermittelten Fakten zu verstehen und das juristische Risiko einzuschätzen.
Wir sind in Krisenzeiten im Unternehmen tätig und führen die Untersuchungen unter Einhaltung der von der Pariser Anwaltskammer erlassenen Regeln durch (Anhang 14 vom 13. September 2016 zum RIN und RIBP).
Wir führen unsere Untersuchungen in deutscher, französischer und englischer Sprache durch.
Warum eine Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung beauftragen?
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Garantiertes juristisches Fachwissen
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Analyse des rechtlichen Risikos und der zu ergreifenden Maßnahmen
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Seriosität gegenüber Arbeitnehmern und Vertretungsorganen
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Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterliegen den berufsethischen Grundsätzen (Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Menschlichkeit, Loyalität, Feingefühl, Kompetenz und Umsicht) Art. 1.1 der RIN Anhang 24
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Pflicht zur Vertraulichkeit gegenüber dem Mandanten und Gewährleistung des Berufsgeheimnisses
Anhörung
Das Zuhören in Form einer Anhörung ist oft der Ausgangspunkt unserer Arbeit. Sie ermöglicht es uns, das Problem einzugrenzen und geeignete Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Dank unserer Ausbildungen (Coaching, Mediation) und unserer Berufspraxis beherrschen wir verschiedene Techniken der Anhörung. Aktives Zuhören ist die Grundlage jeder Analyse. Es gliedert sich in vier Schritte: Anhörung, Klärung, Untersuchung und Neuformulierung.
Im Rahmen der Einrichtung von Beratungsstellen für mutmaßliche Opfer von Diskriminierung oder Verletzung der Gleichbehandlung haben wir diese wohlwollende Anhörung eingeführt, um eine genaue rechtliche Analyse der Situationen und angemessene Empfehlungen geben zu können.
Der Rat des Departements 93 hat uns die ausgelagerte Abhör- und Behandlungsstelle ("Alerte Discrimination") anvertraut.
Das CNFPT hat uns mit dem Meldesystem Jesignale_CNFPT beauftragt, das sich an Bedienstete richtet, die Zeugen oder Opfer von Gewalt, Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung sind.