Gender Pay Gap: Webinar zur Stärkung von Frauen in Gehaltsverhandlungen
- ELAGE
- 27. März
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. März

Am 7. März 2025 fand in Deutschland der Equal Pay Day statt – ein symbolischer Tag, der verdeutlicht, dass Frauen im Durchschnitt bis zu diesem Datum „unbezahlt“ arbeiten müssen, während Männer bereits ab dem Jahresbeginn ihr volles Gehalt erhalten. Obwohl die Lohnlücke im letzten Jahr von 18 % auf 16% gesunken ist, bleibt das Thema weiterhin aktuell.
Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen hat vielfältige Ursachen:
Berufe im sozialen Bereich, in der Pflege oder im Bildungswesen sind oft frauendominierte Berufe, welche schlechter vergütet sind. Zudem werden Frauen teilweise immer noch unmittelbar oder mittelbar aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, was auch dazu führt, dass Frauen weniger Aufstiegschancen in Führungspositionen haben. Auch aufgrund von Care-Arbeit reduzieren viele Frauen ihre Arbeitszeiten oder unterbrechen ihre Karriere.
Diese Faktoren haben langfristige Folgen, insbesondere in Form von eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und niedrigeren Renten (Gender Pension Gap).
Um Frauen bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen, veranstaltete die VHS Freiburg in Kooperation mit der Kontaktstelle Frauen und Beruf der Stadt Freiburg am 13. März 2025 ein Webinar mit der Expertin und Partnerin der Kanzlei ELAGE Sylvia Cleff Le Divellec. Die hohe Teilnehmendenzahl bewies einmal mehr, wie wichtig das Thema in allen Alterskategorien ist. Neben Fakten und Ursachenanalyse wurden Strategien für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen dargestellt und Erfahrungen ausgetauscht.
Ziel ist es, dass Frauen, die häufig über bessere Qualifikationen und Abschlüsse verfügen aber der strukturell nicht ausreichenden Kinderbetreuung in Deutschland ausgeliefert sind, sich nicht länger unter Wert zu verkaufen und ein angemessenes und faires Gehalt erhalten. Blicke nach Frankreich und Europa zeigen, dass das Thema grenzüberschreitend von großer Bedeutung ist aber doch auch Unterschiede bestehen.
Besonders alarmierend: 75 % der TeilnehmerInnen hatten das Gefühl, nicht gerecht entlohnt zu werden. Zudem hatten 30,77 % bereits Gehaltsverhandlungen geführt, doch ohne Erfolg.
Sylvia Cleff Le Divellec stellte daher konkrete Verhandlungstechniken und mind-set Arbeit vor. Der Schwerpunkt liegt auf einer guten Vorbereitung in Form von Reflexion über den eigenen Wert, Bedürfnisse, Ziele aber auch die Trennung der „Sachfrage Gehalt“ von der „Person“, die Frauen besonders schwer zu fallen scheint. Improvisation sei keine Option, stattdessen brauche es eine klare Strategie und Geduld, da Gehaltsverhandlungen oft ein längerer Prozess mit Hürden sind.
Am Ende des Webinars tauschten sich die TeilnehmerInnen über ihre Erfahrungen aus und entwickelten gemeinsam wertvolle Tipps für zukünftige Verhandlungen.
Entwicklungen der Rechtsprechung und des Rechtsrahmens
Um die Lohnlücke zu verringern, wurden in den letzten Jahren einige gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein bedeutender Schritt war das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz[1]. Es gibt Beschäftigten das Recht, Informationen über die Gehälter vergleichbarer Kollegen einzuholen, um Lohndiskriminierung aufzudecken. Allerdings gilt es nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden, was seine Wirksamkeit einschränkt. Ein weiteres wichtiges Instrument ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie[2], die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Sie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden dazu, regelmäßig Berichte über ihre Gehaltsstrukturen zu veröffentlichen und Mitarbeitenden das Recht zu geben, Informationen über die Gehälter ihrer KollegInnen einzusehen. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Arbeitgeber zu Maßnahmen zur Lohnangleichung zu bewegen.
In der Rechtsprechung gibt es bisher nur wenige Urteile zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, da viele Betroffene befürchten, durch Klagen ihre Karrierechancen zu gefährden. Dennoch gibt es wichtige Präzedenzfälle, die den Schutz vor Lohndiskriminierung stärken. So stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom Februar 2023[3] klar, dass das Gehalt nicht auf individueller Verhandlung basieren darf, sondern Unterschiede in der Bezahlung allein auf objektiven Kriterien wie Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung basieren darf. Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024[4] stärkte zudem den Schutz von Teilzeitbeschäftigten, indem es den Schutz vor mittelbare Diskriminierung von Frauen auch in Tarifverträgen hervorhob.
Obwohl es also Fortschritte gibt, bleibt der Weg zur Lohngleichheit lang. Gesetzliche Maßnahmen wie das Entgelttransparenzgesetz und die EU-Lohntransparenzrichtlinie sind wichtige Schritte, doch es braucht weiterhin Bewusstsein, Engagement und auch Strategie und Mut, um gleiche Löhne einzufordern.
Das Webinar mit Sylvia Cleff Le Divellec zeigte, dass Wissen über Gehaltsverhandlungen, Ursachen und Fallen aber auch der Austausch mit anderen Frauen entscheidend sind, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken und Gehaltsverhandlungen aktiv voranzubringen.
Verfasst von Helin Lara Mede, Studentin der Rechtswissenschaften (Universität Münster/Lyon) Praktikantin im Cabinet ELAGE / März 2025
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