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Informieren-Reagieren : Sexismus in Deutschland und Frankreich am Arbeitsplatz und in der Ausbildung

  • Autorenbild: ELAGE
    ELAGE
  • 4. Feb. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Feb. 2023


Am 3.Februar hatte ELAGE die Möglichkeit, Auszubildenden an der deutsch französische Handelskammer mit Sitz in Paris ein interaktives Webinar im hybrid Format zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben" in frz. Sprache anzubieten.

Das Webinar sollte zum einen über den rechtlichen Rahmen informieren und den teilnehmenden Auszubildenden, Ausbildern, Ausbilderinnen und Lehrkräften Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie Sexismus im Arbeitsleben und sexueller Belästigung vorgebeugt bzw. gestoppt werden kann.

Nicht überraschend war, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmenden in ihrer Ausbildung schon einmal einer sexistischen Situation ausgesetzt war oder diese beobachtet hat. Dies entspricht den aktuellen Zahlen in Deutschland (13-25%) sowie in Frankreich (je nach Studie bis zu 50 %). Auch Studierende Frauen haben einer umfassenden frz. Studie aus dem Jahr 2018 zufolge zu mehr als 30% schlechte Erfahrungen in diesem Gebiet gemacht. Bei Männern liegt der Wert bei ca. 15%.

Die Schulung hatte den rechtlichen Rahmen im Blick und zeigte im Vergleich die deutsch-französische Situation, die doch sehr unterschiedlich ist. Sog. Catcalling, oder "harcèlement de rue'" im französischen, ist im deutschen Recht (noch) nicht spezifisch strafrechtlich erfasst. In Frankreich ist dies mit dem Straftatbestand "outrage sexiste" seit 2018 der Fall.

In beiden Ländern ist es geboten, zu dem Thema umfassende Schulungen anzubieten und Mitarbeitenden vertrauensvolle Möglichkeiten intern und extern anzubieten, damit belastende Mobbing Situationen, sexuelle Belästigung und Diskriminierung verhindert und beendet werden können.

Was in Deutschland Betriebsräte und Beschwerdestellen erfüllen, obliegt in Frankreich den "référent.e.s harcèlement sexuel, die seit 2019 in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichtend zu ernennen sind; in kleineren Unternehmen ab 11 Mitarbeitenden kommt diese Rolle Mitgliedern des Conseil Social er Economic (CSE) zu .

Das Webinar beinhaltete interaktive Module, direkte Befragungen, Fallbeispiele und anschauliche kurze Videos zur Diskussionsanregung.

Mit unserer Referendarin Hanna Müller hat die Vorbereitung und Moderation grossen Spass gemacht. Die DFHK in Paris hat mit dieser Schulung einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Schutz im dt/frz. Unternehmenskontext geleistet.

Wir hoffen, dass die Teilnehmenden gestärkt und informiert ihre weitere berufliche Laufbahn verfolgen.








 
 
 

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