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Selbstbestimmungsrecht : Reform in Sicht


Pünktlich zum „Pride Month“ kommen gute Nachrichten aus dem Bundesministerium für Familie: Das Transsexuellengesetz (TSG) soll grundreformiert werden.

Dieses sieht bisher vor, dass eine Änderung des Geschlechtseintrages nur mit Scheidung, Sterilisation, Operationen an ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen und ärztlichen Gutachten möglich war. Seit seinem in Kraft treten musste das Gesetzt jedoch in weiten Teilen ausgesetzt werden, da das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der Würde, der freien Persönlichkeitsentfaltung und Recht auf körperliche Unversehrtheit von Transpersonen feststellte. Übrig geblieben sind heute noch die psychiatrischen Gutachten, die beim Gericht vorgelegt werden müssen. Obwohl dies simpel klingt, stellen sie Transpersonen vor eine langwidrige, kostspielige und oft demütigende Prozedur. Das Selbstbestimmungsgesetzt soll dem entgegenwirken. Bald soll der Geschlechtseintrag sowie der Vorname durch einen einfachen Gang zum Standesamt geändert werden können, ärztliche Atteste sollen wegfallen.

In Frankreich hat der Cour de Cassation bereits 1992 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Personen über 16 Jahre (mineur emancipé) anerkannt, nachdem es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde. 2016 ist dann der Gesetzgeber erneut mit einer Reform aktiv geworden. Seitdem braucht es in Frankreich keine Anpassung der äußeren Geschlechtsorgane mehr für eine Änderung des Geschlechtseintrages. Jedoch muss diese Änderung bei Gericht beantragt werden und ein Dossier zusammengestellt werden, welches beweist, dass der Geschlechtseintrag nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, unter dem die Person in der Öffentlichkeit auftritt. Diese Unterlagen werden vom Gericht geprüft, welches daraufhin eine Entscheidung trifft.

Die französische Lösung lässt zu wünschen übrig. Noch immer muss ein Gericht angerufen werden. Dies ist zwar kostenlos, aber mühselig und baut unnötige Hürden auf. Das Privatleben muss vor dem Gericht ausgebreitet und das eigene „Ich“ dargelegt und verteidigt werden.

Die Reform des Selbstbestimmungsgesetzes in Deutschland wird folglich ein wichtiger, exemplarischer Schritt im europäischen Kontext darstellen. Als Orientierung dienen auch Gesetze aus Ländern in Südamerika, in denen sogar eine Quote für Transmenschen im öffentlichen Dienst existiert.

Doch bei einem Gesetz sollte der Einsatz für Gleichberechtigung nicht enden. Transpersonen sind immer noch eine marginalisierte Gruppe, die in vielen Lebensbereichen mit Diskriminierung, negativen Vorurteilen, Bedrohungen und Unverständnis zu kämpfen hat.

Cabinet ELAGE legt in seinen Sensibilisierungsschulungen und Beratungen einen Fokus auf die besonderen Diskriminierungsrisken, denen Transpersonen in ihren diversen Lebenswirklichkeiten ausgesetzt sind.

Cabinet ELAGE dankt Carmelina Götz, unserer Praktikantin, für diesen Rechtsvergleich.





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