Am 16.06.2022 war das CABINET ELAGE Gastgeber für das monatliche Treffen der Regionalgruppe Paris des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb). Im Zentrum des Treffens stand die Auseinandersetzung mit Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren weltweiten Lieferketten mit Blick auf Menschenrechte und Umweltbelange. Dazu haben Nora Jauer, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europa- und Völkerrecht von Prof. Dr. Andreas Zimmermann an der Universität Potsdam promoviert, und Leonie Babst, Rechtsanwältin in der deutsch-französischen Kanzlei GGV Avocats - Rechtsanwälte, einen Vortrag aus deutscher, französischer und europäischer Perspektive gehalten.
Seit März 2017 verpflichtet das französische Loi de Vigilance Unternehmen, Risiken für schwere Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten, der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie der Umwelt in ihren globalen Lieferketten vorzubeugen.
Von der gesetzlichen Regelung betroffen sind französische Unternehmen, sobald sie 5.000 Arbeitnehmer*innen in Frankreich oder aber 10.000 Angestellte weltweit beschäftigen. Diese Unternehmen müssen einen Plan de Vigilance [dt.:Sorgfaltsplan] erstellen, um Risiken für Menschen(-rechte) und Umwelt zu ermitteln und zu adressieren. Der Plan ist sodann zu veröffentlichen.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt in Deutschland am 01.01.2023 ein weiteres Gesetz dieser Art in Kraft. Im Rahmen des Vortrags wurden hierzu zunächst wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu dem französischen Pendant dargestellt. Sodann wurde insbesondere der Begriff des menschenrechtlichen Risikos Im Sinne des § 2 LkSG erläutert sowie einige in der Norm konkret benannte menschenrechtliche Verbote diskutiert, wozu etwa das Verbot der Zwangsarbeit oder auch das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung gehört. Hierbei wurden gezielt Parallelen und Differenzen zu dem vergleichbaren Vorhaben auf EU-Ebene aufgezeigt.Die EU-Kommission hat im Frühjahr diesen Jahres einen entsprechenden Richtlinienentwurf veröffentlicht, der nun in Parlament und Rat zur Diskussion steht.
Der Vortrag wurde mit einer angeregten Gesprächsrunde über die Unterschiede der verschiedenen gesetzlichen Regelungen abgerundet. Bei Hors d'œuvre und Rosé ließen die Mitglieder der djb-Regionalgruppe Paris diesen gelungenen Abend bei einem informellen Austausch ausklingen.
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Quellen:
Ehmann/Berg: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): ein erster Überblick, GWR 2021, 287
Buchman: The French Law on Duty of Vigilance, IWRZ 2021, 73
Dohrmann: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Vorbild für den europäischen Gesetzgeber? – Eine kritische Analyse , CCZ 2021, 265
https://www.legifrance.gouv.fr/codes/id/LEGIARTI000034291364/2017-03-29 (Di. 28/06/2022)
https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/LkSG.pdf (Di. 28/06/2022)
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